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Art. 36 Abs. 3 LAT

7 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

14%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_159/2024 · 11.07.2025AbgewiesenBei nicht fristgerecht an die LAT angepassten Nutzungsplänen gilt ab 1988 nur noch der tatsächlich weitgehend bebaute Siedlungsbereich als vorläufige Bauzone (Art. 36 Abs. 3 LAT). Unterschiedliche Zonenabgrenzungen in der Ortsplanung verletzen den Gleichheitsgrundsatz nicht, sofern sie sachlich begründet sind.OrtsplanungsrevisionEinzonungBGer 1C_160/2024 · 11.07.2025AbgewiesenDie vor dem Inkrafttreten der LAT erlassene Nutzungsplanung geniesst keine Vermutungswirkung; die Zone zu bauen ist gemäss Art. 36 Abs. 3 LAT nur für die bereits 1988 weitgehend bebauten Gebiete als provisorisch anzusehen. Unterschiedliche Zonenabgrenzungen in der Nutzungsplanung verletzen den Gleichheitsgrundsatz nicht, sofern sie…OrtsplanungsrevisionEinzonungBGer 1C_545/2024 · 13.05.2025AbgewiesenDie Auszonung einer isolierten, ausserhalb des geschlossenen Siedlungsgebiets liegenden Parzelle aus der Bauzone in die Landwirtschaftszone ist mit dem raumplanerischen Konzentrationsprinzip (Art. 1 Abs. 2 lit. a bis und 15 LAT) vereinbar, wenn sie dem Mitage des Territoriums entgegenwirkt und keine übermässige Härte darstellt.AuszonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_280/2023 · 03.04.2024AbgewiesenEine Parzelle kann nur dann als Zone zu überbauen klassiert werden, wenn sie Teil des am 1. Januar 1988 weitgehend bebauten Gebiets ist oder die Kriterien von Art. 15 LAT erfüllt. Die bloße Einzeichnung in einer kantonalen Richtplan-Karte oder frühere Baugenehmigungen begründen keinen Anspruch auf Beibehaltung der Bauzone.OrtsplanungsrevisionEinzonungRichtplanungBGer 1C_434/2021 · 17.08.2022AbgewiesenDie Parzelle Nr. 567 in Le Vaud (VD) ist nicht als Bauzone einzustufen, da sie gemäss geltendem Zonenplan als 'ohne besondere Affektation' gilt und nicht Teil eines bereits weitgehend bebauten Gebiets ist. Die Nutzung ausserhalb der Bauzone für Lagerzwecke ist nicht durch die Destination bedingt und verstösst gegen das Prinzip der…Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauOrtsplanungsrevisionBGer 1C_645/2020 · 21.10.2021AbgewiesenEin kontrollincidenter Prüfung eines Quartierplans im Rahmen einer Baubewilligung ist nur bei sensibler Änderung der Umstände nach Art. 21 Abs. 2 LAT zulässig. Die Annullierung eines PGA durch das Bundesgericht führt nicht automatisch zur Ungültigkeit eines zuvor genehmigten Quartierplans, sofern dieser den Anforderungen des…BaubewilligungGestaltungsplanRichtplanungBGer 1C_231/2019 · 30.10.2020GutgeheissenEine 32'761 m² grosse, als Sport- und Freizeitfläche genutzte Parzelle in der Zone IV 'Industrie' kann nicht als 'largely built' im Sinne von Art. 36 Abs. 3 LAT qualifiziert werden, da sie quantitativ und qualitativ eine eigenständige Funktion als Freiraum erfüllt und keine Lücke im bebauten Gebiet darstellt. Eine Baubewilligung für ein…BaubewilligungOrtsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.