Art. 36 LSV
4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
75%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_496/2022 · 28.10.2024AbgewiesenDie Baubewilligung für zwei Mehrfamilienhäuser in der Bauzone ist bundesrechtlich nicht zu beanstanden, da das Koordinationsgebot (Art. 25a RPG) eingehalten und das Vorsorgeprinzip (Art. 11 USG) nicht verletzt wurde. Ein Augenschein zur Dachgestaltung war nicht erforderlich.BaubewilligungBGer 1C_198/2023 · 07.03.2024GutgeheissenDie Vorinstanz hat den Sachverhalt zur Gesamtanlage (Restaurant und Bistro inkl. Aussenwirtschaft) unvollständig ermittelt und die erforderlichen lärmrechtlichen Abklärungen unterlassen, weshalb die Sache zur Vervollständigung zurückgewiesen wird.BaubewilligungBGer 1C_498/2019 · 21.10.2020GutgeheissenDie Vollzugsbehörde muss die Aussenlärmimmissionen ortsfester Anlagen gemäss Art. 36 LSV ermitteln, wenn Grund zur Annahme besteht, dass Belastungsgrenzwerte überschritten werden. Eine bestehende Baubewilligung schliesst diese Pflicht nicht aus, auch wenn sie rechtskräftig ist.BaubewilligungBGer 1C_63/2019 · 29.01.2020Teilweise gutgeheissenEine rechtskräftige Baubewilligung für eine Wärmepumpenanlage kann bei Vorliegen neuer, wesentlicher Erkenntnisse (z. B. Lärmmessungen) und einem Dauersachverhalt (Betrieb der Anlage) nachträglich angepasst werden, insbesondere zur Überprüfung der Einhaltung der Planungswerte (Art. 36, 37a LSV).BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.