Art. 36a Abs. 2 GSchG
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BGer 1C_199/2021 · 31.05.2022AbgewiesenDie Einsprachelegitimation einer Eigentümerin eines angrenzenden Seegrundstücks gegen eine nachträgliche Baubewilligung ist zu bejahen, wenn das Grundstück direkt an das Baugrundstück grenzt und die geplante Nutzung potenziell negative Auswirkungen auf das Gewässer oder die Uferlandschaft haben kann.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.