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Art. 37 Abs. 1 und 2 LALPT

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_450/2015 · 19.04.2017AbgewiesenDie ediktale Bekanntmachung einer planerischen Massnahme (hier: Rückzonung) ist bei grosser Anzahl betroffener Grundeigentümer:innen zulässig, sofern die Betroffenen durch angemessene Sorgfalt Kenntnis erlangen können. Eine persönliche Notifikation ist nicht zwingend erforderlich.OrtsplanungsrevisionAuszonungEinzonung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.