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Art. 37 OAT

3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

67%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer BGE 150 II 48 · 01.01.2024GutgeheissenDie konkrete Festlegung einer Speziallandwirtschaftszone nach Art. 16a Abs. 3 RPG muss auf dem Weg der Nutzungsplanung (im Kanton Genf: plan localisé agricole) erfolgen; eine blosse Ausweisung im kantonalen Richtplan genügt nicht.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneOrtsplanungsrevisionRichtplanungBGer 1C_526/2022 · 20.11.2023GutgeheissenEin Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone, das den Rahmen der internen Entwicklung (Art. 16a Abs. 2 RPG) überschreitet, kann nur bewilligt werden, wenn es in einer speziell dafür ausgewiesenen Zone liegt, die durch eine Affektionsplanung (z. B. PLA) festgelegt wurde. Eine blosse Ausweisung im kantonalen Richtplan genügt nicht.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneRichtplanungBGer 1C_631/2019 · 02.10.2020AbgewiesenDie Gesamtfläche von Gewächshäusern auf einer Parzelle in der Landwirtschaftszone ist für die Prüfung der 5'000 m²-Grenze nach Art. 37 Abs. 1 OAT massgebend, unabhängig davon, ob sie verschiedenen Betrieben gehören, sofern sie eine räumliche Einheit bilden.BaubewilligungBauen ausserhalb Bauzone

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.