Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 38 LeV

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_115/2019 · 11.12.2019GutgeheissenUnmittelbare Nachbarn eines Bauvorhabens sind zur Beschwerde gegen eine Ausnahmebewilligung nach Art. 38 LeV legitimiert, wenn diese Bewilligung integraler Bestandteil der Baubewilligung ist und ihre Aufhebung einen praktischen Nutzen im Baubewilligungsverfahren bewirkt.BaubewilligungAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.