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Art. 38a GSchG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer 1C_453/2020 · 21.09.2021GutgeheissenDie Gewässerraumfestlegung muss sich an der natürlichen Gerinnesohlenbreite orientieren und den Raumbedarf für Revitalisierungen (hier: Muota-Delta) sichern. Bauvorhaben, die diesen Raum präjudizieren, sind unzulässig, selbst wenn sie den übergangsrechtlichen Gewässerraum einhalten.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.