BGer 1C_453/2020
GutgeheissenEntscheid vom 21.09.2021
Die Gewässerraumfestlegung muss sich an der natürlichen Gerinnesohlenbreite orientieren und den Raumbedarf für Revitalisierungen (hier: Muota-Delta) sichern. Bauvorhaben, die diesen Raum präjudizieren, sind unzulässig, selbst wenn sie den übergangsrechtlichen Gewässerraum einhalten.
BGer 1C_453/2020 vom 21.09.2021 (Gutgeheissen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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