Art. 39 Abs. 1 OAT
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_508/2018 · 15.07.2019GutgeheissenIn der Landwirtschaftszone erstellte, nicht bewilligbare Bauten müssen grundsätzlich rückgebaut werden, um das verfassungsmässige Prinzip der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet zu wahren. Ausnahmen sind nur bei geringfügigen Abweichungen oder bei gutem Glauben des Bauherrn denkbar.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauUmnutzung / ZweckänderungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.