Art. 39 OPT
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
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BGer 1C_502/2025 · 07.11.2025AbgewiesenEine nachträgliche Baubewilligung für Bauwerke ausserhalb der Bauzone kann nicht erteilt werden, wenn die Bauwerke nicht den Anforderungen von Art. 24 und 24c LPT entsprechen, selbst bei langjähriger Duldung oder behaupteter guter Treue des Eigentümers.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_62/2021 · 13.12.2022AbgewiesenDie Ausgrenzung von Gebäuden aus einem kantonalen Nutzungsplan für geschützte Landschaften mit Gebäuden und Anlagen (PUC-PEIP) ist rechtmässig, wenn die Vorinstanz aufgrund einer umfassenden Abwägung feststellt, dass die betroffenen Rustici nicht mehr als schützenswert gelten und der Landschaftscharakter durch moderne Elemente (z. B.…SondernutzungsplanRichtplanungBauen ausserhalb BauzoneKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.