Art. 39 RPV
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BGer 1C_381/2020 · 27.07.2021AbgewiesenDie Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei formell und materiell rechtswidrigen Bauten ausserhalb der Bauzonen verwirkt nicht nach 30 Jahren. Eine Umnutzung nach Art. 24a RPG scheitert, wenn sie neue Auswirkungen auf Raum, Erschliessung oder Umwelt mit sich bringt oder bauliche Massnahmen erfordert, die über blosse…Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungBaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.