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Art. 4.2 RCAT

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_244/2017 · 17.04.2018AbgewiesenEin kontrollincidenter Eingriff in die Nutzungsplanung ist nur bei sensibler Änderung der Umstände nach Art. 21 Abs. 2 LAT zulässig. Die bloße Ankündigung einer künftigen Rückzonung oder die Überdimensionierung der Bauzone allein rechtfertigen keine Abweichung von der geltenden Planungsgrundlage.BaubewilligungAuszonungOrtsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.