Art. 4 Abs. 1 SVG
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BGer 1C_290/2022 · 02.11.2023AbgewiesenDie Erteilung einer Ausnahmebewilligung für Längsparkfelder in einer Altstadtgasse ist rechtmässig, wenn die Verkehrssicherheit gewahrt bleibt und die Geometrie der Parkfelder den rechtlichen Vorgaben entspricht. Eine Verletzung von Bundesrecht (SVG, RPV) oder kantonalem Recht (BauG/AG) liegt nicht vor.BaubewilligungAusnahmebewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.