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Art. 4 Abs. 4 BZO

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BGer 1C_264/2020 · 09.12.2020AbgewiesenDie kantonale Interpretation von Art. 4 Abs. 4 BZO (Bau- und Zonenordnung Truttikon) und § 238 Abs. 2 PBG/ZH zur Einordnung eines Bauvorhabens in das Ortsbild ist nicht willkürlich, wenn sie auf nachvollziehbaren Erwägungen beruht und den kommunalen Ermessensspielraum respektiert.BaubewilligungWiederherstellung / Rückbau

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.