Art. 4 LForêts (GE)
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BGer 1C_222/2024 · 12.03.2025AbgewiesenDie Feststellung der Waldnatur einer Parzelle richtet sich nach den qualitativen und quantitativen Kriterien von Art. 2 LFo und kantonalen Vorschriften. Eine frühere negative Feststellung kann bei geänderter Sachlage (z. B. natürliche Entwicklung des Baumbestands) überholt sein.RichtplanungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.