Art. 4 SBV
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BGer 1C_303/2018 · 15.04.2019AbgewiesenDie zulässige Gebäudehöhe wird durch die Sonderbauvorschriften des Quartierplans definiert; Abweichungen davon sind nur bei triftigen Gründen zulässig. Die Vorinstanz hat Art. 4 SBV nicht willkürlich angewendet, indem sie die Gebäudehöhe am massgebenden Höhenbezugspunkt mass.BaubewilligungGestaltungsplanKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.