Art. 4 WBG
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BGer 1C_100/2017 · 03.10.2017AbgewiesenDie offene Verlegung eines Gewässers im Siedlungsgebiet zum Hochwasserschutz und zur Renaturierung ist verhältnismässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, öffentliche Interessen (Hochwasser- und Naturschutz) überwiegen und keine gleich geeigneten, milderen Alternativen bestehen.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.