Art. 4 Ziff. 1 Granada-Übereinkommen
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_31/2023 · 16.06.2025AbgewiesenDer kantonale Gesetzgeber ist bei der Umsetzung von Bundes- und Völkerrecht im Denkmalschutz nicht verpflichtet, ein Zustimmungserfordernis der kantonalen Stelle für die Beseitigung oder Beeinträchtigung von Schutzobjekten vorzusehen, sofern der Vollzug sachgerecht und wirksam gewährleistet ist.BGer BGE 147 I 308 · 01.01.2021Teilweise gutgeheissenDie kantonale Regelung in § 25 Abs. 4 DMSG, wonach Objekte jünger als 70 Jahre nicht gegen den Willen der Eigentümerschaft unter Schutz gestellt werden können, verstösst gegen das Granada-Übereinkommen und ist daher aufzuheben. Die übrigen angefochtenen Bestimmungen lassen sich völkerrechtskonform auslegen.OrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.