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Art. 40 Abs. 1 LSV

3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

67%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_389/2019 · 27.01.2021GutgeheissenBei der Standortwahl für eine Luft/Wasser-Wärmepumpe müssen auch Innenstandorte vertieft geprüft werden, selbst wenn die Aussenanlage die Planungswerte deutlich einhält. Die fehlende Baubewilligung für die ursprüngliche Aussenanlage schränkt die Standortwahl im nachträglichen Bewilligungsverfahren nicht ein.BaubewilligungBGer 1C_418/2019 · 16.07.2020GutgeheissenDie Baubewilligungsbehörde muss bei der Bewilligung einer Luft/Wasser-Wärmepumpe, die die Planungswerte einhält, zusätzlich prüfen, ob mit relativ geringem Aufwand eine wesentliche Reduktion der Lärmemissionen im Rahmen des Vorsorgeprinzips (Art. 11 Abs. 2 USG, Art. 7 Abs. 1 lit. a LSV) erreicht werden kann.BaubewilligungBGer 1C_603/2018 · 13.01.2020AbgewiesenDie Erteilung einer Ausnahmebewilligung für Abstandsunterschreitungen ist bundesrechtskonform, wenn besondere Umstände vorliegen und keine öffentlichen oder nachbarlichen Interessen beeinträchtigt werden. Die Lärmschutzvorschriften sind eingehalten, wenn die Planungswerte und vorsorglichen Emissionsbegrenzungen kumulativ erfüllt sind.BaubewilligungAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.