Art. 41 Abs. 1 RPV
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BGer 1C_590/2024 · 23.10.2025AbgewiesenEin Garagenanbau an ein altrechtliches Wohnhaus in der Landwirtschaftszone ist als massvolle Erweiterung nach Art. 24c Abs. 2 RPG i.V.m. Art. 42 RPV bewilligungsfähig, wenn die Identität der Baute gewahrt bleibt und der Anbau für eine zeitgemässe Wohnnutzung nötig ist. Die Notwendigkeit ist objektiv zu prüfen und kann auch bei…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_15/2022 · 07.08.2023AbgewiesenEin Vordach in der Landwirtschaftszone ist nicht zonenkonform nach Art. 16a RPG i.V.m. Art. 34 RPV, wenn die betriebliche Notwendigkeit fehlt, weil bestehende Ökonomiebauten für die Unterbringung von Maschinen genutzt werden können. Ein unrechtmässiger Vorbestand (Zweitwohnung) in der Landwirtschaftszone kann nicht als altrechtliche…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer 1C_538/2021 · 25.07.2023AbgewiesenDie Nutzung eines in der Landwirtschaftszone gelegenen Flurwegs als Zufahrt zu einem bereits hinreichend erschlossenen Grundstück in einer Weilerzone bedarf einer Ausnahmebewilligung nach Art. 24 ff. RPG, die mangels Standortgebundenheit und aufgrund neuer Auswirkungen auf Raum, Erschliessung und Umwelt nicht erteilt werden kann.BaubewilligungAusnahmebewilligungBauen ausserhalb BauzoneUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_285/2021 · 17.12.2021AbgewiesenEin Lagerplatz in der Landwirtschaftszone ist nicht besitzstandsgeschützt, wenn er nach Inkrafttreten des kantonalen Baugesetzes (1. Januar 1971) errichtet wurde und damit baubewilligungspflichtig war. Die Aufsichtsbehörde darf einschreiten, wenn die Gemeinde ihre baupolizeilichen Pflichten vernachlässigt.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungBGer 1C_145/2019 · 20.05.2020AbgewiesenEin Ausbau des Dachgeschosses eines Altenteils in der Landwirtschaftszone überschreitet den unentbehrlichen Wohnbedarf nach Art. 16a Abs. 1 RPG und ist nicht bewilligungsfähig. Art. 24c RPG findet auf anderechtliche Wohnbauten in der Landwirtschaftszone keine Anwendung, solange diese landwirtschaftlich genutzt werden.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBGer 1C_558/2018 · 09.07.2019AbgewiesenEin rechtswidrig umgenutztes Jagdhaus ausserhalb der Bauzone unterliegt keinem erweiterten Bestandesschutz nach Art. 24c RPG, selbst wenn die Umnutzung seit über 30 Jahren geduldet wurde. Bewilligungspflichtige Reparaturen (z. B. Ersatz tragender Balken) überschreiten das übliche Mass einer Renovation und sind nicht gestützt auf…Bauen ausserhalb BauzoneBaubewilligungWiederherstellung / RückbauUmnutzung / ZweckänderungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.