Art. 41 RPA
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100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_461/2019 · 16.03.2020GutgeheissenDie kantonale Instanz hat ihre Motivationspflicht (Art. 29 Abs. 2 BV, Art. 112 Abs. 1 lit. b LTF) verletzt, indem sie die Einordnung des Garagenprojekts als Abhängigkeit und die Einhaltung der Abstandsvorschriften (Art. 36, 41, 73 RPA) widersprüchlich begründet hat.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.