Art. 411 BR
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BGer 1C_116/2018 · 26.10.2018AbgewiesenDie kommunale Baubewilligungsbehörde darf bei der Beurteilung der Gebäudehöhe und der ästhetischen Einordnung eines Bauprojekts einen durch die Gemeindeautonomie geschützten Ermessensspielraum beanspruchen, sofern sie ihre Erwägungen nachvollziehbar begründet. Eine Gesetzesumgehung liegt nicht vor, wenn die Norm ihrem Sinn nach…BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.