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Art. 41a Abs. 2 und 4 lit. a GSchV

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BGer 1C_178/2021 · 03.03.2022AbgewiesenDie nachträgliche Baubewilligung für eine Steinkorbmauer im Gewässerraum kann verweigert und deren Rückbau angeordnet werden, wenn überwiegende öffentliche Interessen (Hochwasserschutz, Gewässerunterhalt) betroffen sind und die Verhältnismässigkeit gewahrt ist.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.