Art. 41c Abs. 1 lit. a und Abs. 2 GSchV
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_78/2016 · 10.10.2016AbgewiesenEine Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des kantonalen Gewässerabstands nach § 73 PBG/SZ setzt besondere Verhältnisse voraus, insbesondere eine unzumutbare Härte oder eine bessere Lösung; diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn das geplante Bauvorhaben eine grössere Fläche im Gewässerraum beansprucht als das bestehende…BaubewilligungAusnahmebewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.