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Art. 42 Abs. 2 RPV

3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

33%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_49/2019 · 11.11.2019AbgewiesenDie erweiterte Besitzstandsgarantie nach Art. 24c RPG ist für ein altrechtliches Wohnhaus nicht anwendbar, wenn bereits eine Ersatzbaute bewilligt und errichtet wurde, da der Anspruch auf Wahrung des Besitzstandes damit vollständig erschöpft ist.Bauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBaubewilligungBGer 1C_480/2018 · 28.08.2019AbgewiesenEin ausserhalb der Bauzone liegendes, altrechtliches Wohnhaus darf nur massvoll erweitert werden (Art. 24c Abs. 2 RPG, Art. 42 Abs. 3 RPV). Die Berechnung der bereits konsumierten Erweiterungsfläche ist massgeblich für die Bewilligungsfähigkeit weiterer Anbauten.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungBGer 1C_464/2016 · 07.06.2017GutgeheissenDie isolierte Beurteilung eines Umnutzungsgesuchs für ein Wochenendhaus zu einem Dauerwohnsitz ist unzulässig, wenn die Umnutzung mit baulichen Massnahmen verbunden ist, die die Dauernutzung erst ermöglichen. Die Verfahren müssen koordiniert werden.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneUmnutzung / Zweckänderung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.