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Art. 42 Abs. 3 Bst. c OAT

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BGer 1C_570/2022 · 19.07.2023AbgewiesenEin in einer landwirtschaftlichen Zone stehendes, ursprünglich als Wochenendpavillon bewilligtes Gebäude darf nicht zu einer ganzjährigen Nutzung umgebaut werden, da dies eine wichtige Änderung der Nutzung im Sinne von Art. 42 Abs. 3 Bst. c OAT darstellt und gegen das Prinzip der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet verstösst.BaubewilligungBauen ausserhalb Bauzone

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.