Art. 42 Abs. 3 lit. b RPV
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_590/2021 · 13.02.2023AbgewiesenDie Vorinstanz durfte auf eine Beschwerde gegen die Ablehnung einer nachträglichen Baubewilligung nicht eintreten, da die Frage der anrechenbaren Bruttogeschossfläche bereits in rechtskräftigen Bauentscheiden beurteilt wurde (res iudicata). Die angeordnete Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig und im…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauBGer 1C_480/2018 · 28.08.2019AbgewiesenEin ausserhalb der Bauzone liegendes, altrechtliches Wohnhaus darf nur massvoll erweitert werden (Art. 24c Abs. 2 RPG, Art. 42 Abs. 3 RPV). Die Berechnung der bereits konsumierten Erweiterungsfläche ist massgeblich für die Bewilligungsfähigkeit weiterer Anbauten.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.