Art. 42a Abs. 1 RPV
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
33%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_631/2021 · 16.10.2023Teilweise gutgeheissenIn der Landwirtschaftszone sind Wohnbauten nur zonenkonform, wenn sie für die betriebliche Bewirtschaftung unentbehrlich sind; eine nachträgliche Baubewilligung für eine zusätzliche Wohneinheit ohne betriebliche Notwendigkeit ist unzulässig. Formell rechtswidrige Bauten ausserhalb der Bauzone müssen grundsätzlich wiederhergestellt…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBGer 1C_618/2022 · 30.05.2023AbgewiesenDer Einbau einer zweiten Küche in einem ausserhalb der Bauzone gelegenen, als Einfamilienhaus bewilligten landwirtschaftlichen Wohnbau stellt eine unzulässige Intensivierung der Wohnnutzung dar und sprengt den Rahmen von Art. 24d RPG, da er die Schaffung einer zusätzlichen Wohneinheit bewirkt.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungBGer 1C_145/2019 · 20.05.2020AbgewiesenEin Ausbau des Dachgeschosses eines Altenteils in der Landwirtschaftszone überschreitet den unentbehrlichen Wohnbedarf nach Art. 16a Abs. 1 RPG und ist nicht bewilligungsfähig. Art. 24c RPG findet auf anderechtliche Wohnbauten in der Landwirtschaftszone keine Anwendung, solange diese landwirtschaftlich genutzt werden.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.