Art. 42a RPV
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BGer 1C_776/2013 · 03.05.2016AbgewiesenTransformationen und Umnutzungen von Gebäuden ausserhalb der Bauzone unterliegen den strengen Voraussetzungen von Art. 24c RPG und Art. 42 RPV. Selbst bei Qualifizierung als Nebenfläche ist eine Umnutzung unzulässig, wenn sie die Identität des Gebäudes oder die zulässige Ausnutzung überschreitet.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneUmnutzung / ZweckänderungKorpusmittel: 25%
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