Art. 42b OAT
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
33%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_618/2023 · 09.10.2024AbgewiesenEin Wiederherstellungsbefehl für nicht bewilligte Bauten in der Landwirtschaftszone ist rechtmässig, wenn die Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24e RPG nicht erfüllt sind und keine hinreichende Motivation für eine Verletzung von Grundrechten oder Koordinationspflichten vorliegt.Wiederherstellung / RückbauBauen ausserhalb BauzoneBaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_79/2020 · 22.10.2020AbgewiesenDie Ausnahmebewilligung für die Umnutzung eines landwirtschaftlichen Hangars zur Tierhaltung als Freizeitnutzung ausserhalb der Bauzone setzt nach Art. 24e LAT eine räumliche Nähe zum Wohngebäude voraus, die hier nicht gegeben ist.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_76/2019 · 28.02.2020Teilweise gutgeheissenBauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone müssen grundsätzlich rückgebaut werden, sofern sie nicht den Ausnahmen der Art. 24 ff. LAT entsprechen. Eine nachträgliche Bewilligung ist nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen möglich, wobei die Proportionalität der Rückbauanordnung zu prüfen ist.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.