Art. 43 Abs. 1 BewD/BE
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BGer 1C_510/2015 · 13.06.2016AbgewiesenDie Einordnung einer Mobilfunkanlage in die Umgebung ist eine Rechtsfrage, die das Gericht aufgrund der konkreten örtlichen Verhältnisse und unter Berücksichtigung von Fachgutachten zu beurteilen hat. Ein neuer Augenschein ist nicht erforderlich, wenn die örtlichen Verhältnisse bereits hinreichend dokumentiert sind und keine…BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.