Art. 43 Abs. 1 LE
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
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BGer 1C_509/2020 · 21.10.2020AbgewiesenEine ohne Bewilligung erstellte Veranda, die sich in Material, Abmessungen und Nutzung grundlegend vom bewilligten Projekt unterscheidet, gilt als neues Hauptbauwerk und unterliegt der Wiederherstellungspflicht. Die Abweichungen sind nicht minimal und rechtfertigen keine Ausnahme von der Demolitionsanordnung.BaubewilligungWiederherstellung / RückbauBGer 1C_75/2019 · 08.03.2019AbgewiesenEin Abbruchbefehl für ohne Bewilligung erstellte Bauten ausserhalb der Bauzone ist rechtmässig, wenn die materielle Rechtswidrigkeit manifest ist und keine Sanierungsbewilligung möglich wäre. Der Grundsatz der Legalität und die Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet erfordern die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungAuszonungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.