Art. 43 LE (TI)
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BGer 1C_538/2023 · 02.05.2024AbgewiesenDie Nutzung von Wohnungen in einer rein turistisch-hotelmässig ausgerichteten Zone als primäre oder sekundäre Residenz ist unzulässig, wenn die Baubewilligungen und der Zonenplan ausschliesslich eine apparthotel-mässige Nutzung vorsehen.BaubewilligungOrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.