Art. 43 OAT
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BGer 1C_180/2025 · 04.09.2025AbgewiesenDie formellen Anforderungen an eine Baubewilligung für eine Umnutzung und Erweiterung einer gewerblichen Anlage ausserhalb der Bauzone sind nicht willkürlich, wenn die Unterlagen unvollständig oder unpräzise sind und die Behörde die fehlenden Angaben klar benennt.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_53/2022 · 15.05.2023AbgewiesenEin Order zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands in der Landwirtschaftszone ist auch nach langjähriger Duldung einer gewerblichen Nutzung rechtmässig, wenn die Voraussetzungen von Art. 37a LAT und Art. 43 OAT nicht erfüllt sind und der Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet Vorrang hat.Wiederherstellung / RückbauBauen ausserhalb BauzoneKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.