Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 43 VOP

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_227/2025 · 12.12.2025AbgewiesenEin Gebäude ausserhalb der Bauzone, das auf Grundlage von Bewilligungen errichtet wurde, die gegen das materielle Recht verstiessen, geniesst keinen Schutz erworbener Situationen nach Art. 37a RPG. Ein nachträglicher Nutzungswechsel ist daher nicht zulässig, selbst wenn keine neuen baulichen Massnahmen erforderlich sind.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneUmnutzung / Zweckänderung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.