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Art. 43a RPV

3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

33%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer BGE 147 II 25 · 01.01.2021AbgewiesenArt. 24c RPG in der revidierten Fassung vom 23. Dezember 2011 ist auf eine altrechtliche Wohnbaute in der Landwirtschaftszone, bei der eine landwirtschaftliche Wohnnutzung durch die Betriebsleiter oder die abtretende Generation beibehalten wird, nicht anwendbar.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBGer BGE 147 II 465 · 01.01.2021GutgeheissenArt. 9 Abs. 2 ZWG verweist für die Zulässigkeit neuer Wohnungen ausserhalb der Bauzone ausschliesslich auf die Bestimmungen über geschützte Bauten (Art. 24d Abs. 2 und 3 RPG) und landschaftsprägende Bauten (Art. 39 Abs. 2–5 RPV) in Verbindung mit Art. 43a RPV. Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24d Abs. 2 RPG setzt voraus, dass die…AusnahmebewilligungBaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_604/2018 · 16.04.2020AbgewiesenEine Recycling-Umschlag- und Sammelstation in der Landwirtschaftszone und innerhalb eines Amphibienlaichgebiets von nationaler Bedeutung (IANB) ist nicht bewilligungsfähig, da sie dem Schutzziel nach Art. 6 AlgV widerspricht und überwiegende Interessen des Naturschutzes (Art. 43a lit. e RPV) entgegenstehen.BaubewilligungAusnahmebewilligungBauen ausserhalb BauzoneUmnutzung / Zweckänderung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.