Art. 44 Abs. 1 BGG
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100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_179/2021 · 02.03.2023GutgeheissenDie Vorinstanz hat das kantonale und kommunale Baurecht willkürlich ausgelegt, indem sie für die Berechnung des Grenzabstands einer Balkonerweiterung die Gebäudehöhe des Haupthauses statt diejenige des Balkons als massgebend erachtete, obwohl die Gemeinde eine langjährige Praxis der gesonderten Berechnung nach § 60 Abs. 5 PBG/SZ anwandte.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.