Art. 44 Abs. 1 LE
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BGer 1C_509/2020 · 21.10.2020AbgewiesenEine ohne Bewilligung erstellte Veranda, die sich in Material, Abmessungen und Nutzung grundlegend vom bewilligten Projekt unterscheidet, gilt als neues Hauptbauwerk und unterliegt der Wiederherstellungspflicht. Die Abweichungen sind nicht minimal und rechtfertigen keine Ausnahme von der Demolitionsanordnung.BaubewilligungWiederherstellung / RückbauKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.