Art. 44 Abs. 1 und 2 BGG
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BGer 1C_131/2020 · 17.12.2020AbgewiesenEine nachträgliche Baubewilligung für einen nicht bewilligten Liftaufbau kann verweigert werden, wenn dieser die zulässige Firsthöhe überragt und nicht als technisches Bauteil qualifiziert. Die Anordnung zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, wenn die Bauherrschaft nicht gutgläubig war.BaubewilligungWiederherstellung / RückbauKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.