Art. 44a USG
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 38%
BGer 1C_367/2016 · 07.02.2017AbgewiesenDie Interessenabwägung fiel zugunsten der raumplanerischen Standortvorteile (zentrale Lage, gute Erschliessung, Umnutzung von Industriebrache) und der regionalen Verkehrs- und Luftbelastungsoptimierung aus. Die Nachteile (Verkehrszunahme, lokale Luftbelastung) wurden durch Massnahmen im Gestaltungsplan und Sonderbauvorschriften als…GestaltungsplanRichtplanungBGer 1C_405/2012 · 12.09.2013AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen verkehrsbedingten Emissionen und der Ansiedlung verkehrsintensiver Nutzungen in einer Sondernutzungszone ist bundesrechtskonform, wenn die Gemeinde durch ein Gesamtkonzept (z. B. Gestaltungsplan) gleichwertige Massnahmen zur Emissionsbegrenzung trifft, selbst wenn diese nicht strikt kantonalen…GestaltungsplanBaubewilligungBGer 1C_463/2011 · 30.08.2012AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen lufthygienischen Belangen und wirtschaftlichen Erwägungen (Wettbewerbsneutralität, Lenkungswirksamkeit) fällt zugunsten der Vorinstanz aus: Isolierte Parkgebühren von Fr. 2.--/h sind nicht zwingend lenkungswirksam und können zu Wettbewerbsverzerrungen führen.BaubewilligungKorpusmittel: 38%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-12). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.