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BGer 1C_405/2012

Abgewiesen

Entscheid vom 12.09.2013

Die Interessenabwägung zwischen verkehrsbedingten Emissionen und der Ansiedlung verkehrsintensiver Nutzungen in einer Sondernutzungszone ist bundesrechtskonform, wenn die Gemeinde durch ein Gesamtkonzept (z. B. Gestaltungsplan) gleichwertige Massnahmen zur Emissionsbegrenzung trifft, selbst wenn diese nicht strikt kantonalen…

BGer 1C_405/2012 vom 12.09.2013 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-09-12) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.