Art. 45 EnG
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BGer 1C_583/2018 · 26.03.2019AbgewiesenDachfenster sind keine Solaranlagen im Sinne von Art. 18a RPG und unterliegen daher nicht dessen Regelungen. Die unterschiedliche Behandlung von Dachfenstern und Fotovoltaikanlagen ist sachlich gerechtfertigt und verstösst nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot (Art. 8 BV).BaubewilligungAusnahmebewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.