Art. 45 KV/SH
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BGer 1C_647/2021 · 15.09.2022AbgewiesenDas Bundesgericht bestätigt, dass bei der Beurteilung ästhetischer Gesichtspunkte im Baubewilligungsverfahren den kommunalen Behörden ein Beurteilungs- und Ermessensspielraum zusteht, der nur auf Willkür hin überprüft wird. Eine Ausstandspflicht von Regierungsratsmitgliedern wegen Vorbefassung liegt nicht vor, wenn diese im öffentlichen…BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.