Art. 46 Abs. 1 lit. c LTF
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BGer 1C_58/2016 · 02.06.2016AbgewiesenEin Gemeinde-Rekurs gegen eine kantonale Baubewilligung für Mobilfunkantennen ist unzulässig, wenn die Beschwerde nicht hinreichend begründet wird und sich nicht mit den massgeblichen kantonalen Normen auseinandersetzt.BaubewilligungOrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.