Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 46 Abs. 1 und 3 BauG/BE

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_434/2024 · 01.04.2025AbgewiesenDie Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei Missachtung von Baubewilligungsauflagen ist auch nach Ablauf der Fünfjahresfrist des kantonalen Rechts zulässig, wenn zwingende öffentliche Interessen (hier: Schutz des gesunden Wohnens vor Lärmimmissionen) dies erfordern und die Bauherrschaft bösgläubig handelte.BaubewilligungWiederherstellung / Rückbau

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.