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Art. 46 Abs. 2 lit. b BauG/BE

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_180/2021 · 19.08.2021AbgewiesenDie Wiederherstellungsanordnung zur Verwendung ortsüblicher, naturroter Dachziegel und zur Anpassung der Fassadengestaltung ist bundesrechtskonform, da sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist. Die Beschwerdeführerin handelte bösgläubig und kann sich nicht auf guten Glauben…BaubewilligungWiederherstellung / Rückbau

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.