Art. 46 aLPNMS
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BGer 1C_14/2023 · 13.03.2025AbgewiesenEin Bauprojekt in der Altstadt von Aubonne (VD) kann trotz Einhaltung der zonenrechtlichen Vorgaben aufgrund mangelnder architektonischer Integration und Beeinträchtigung des ISOS-Schutzguts verweigert werden. Die kantonale Beurteilung der Ästhetik und des Denkmalschutzes ist massgebend, sofern sie nicht willkürlich ist.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.