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Art. 46 BauG (Kanton Bern)

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_489/2015 · 25.02.2016Teilweise gutgeheissenDie Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei einer zonenwidrigen Nutzungsintensivierung muss verhältnismässig sein. Eine Beschränkung der gleichzeitig am Betriebsstandort tätigen Personen ist geeignet, erforderlich und zumutbar, sofern sie Teilzeitbeschäftigung berücksichtigt.BaubewilligungWiederherstellung / Rückbau

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.