Art. 46 LPE
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BGer 1C_122/2017 · 13.02.2018AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Halle mit Garagen, Werkstätten und Waschanlagen in einer Zone für differenziertes Handwerk ist rechtmässig, wenn die Lärmvorschriften eingehalten werden und die geltende Zonenreglementierung (DS III/IV) korrekt angewendet wird. Eine antizipierte Anwendung künftiger Planungsvorschriften ist unzulässig.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.