Art. 46 LPNMS
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_475/2020 · 22.03.2022GutgeheissenDie kantonale Rechtsprechung, welche die Beschwerdelegitimation von Denkmalschutzverbänden auf klassierte oder inventarisierte Objekte beschränkt, ist willkürlich und widerspricht dem Zweck von Art. 90 LPNMS und Art. 12 LPN.BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_355/2015 · 22.03.2016AbgewiesenDie Erstellung eines Fussgängerwegs auf Privatgrund ist zulässig, wenn sie auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage beruht, einem öffentlichen Interesse dient und den Grundsatz der Verhältnismässigkeit wahrt. Die Interessenabwägung muss dabei die konkreten Umstände des Einzelfalls berücksichtigen.BaubewilligungOrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.